Aller guten Dinge sind drei:
- Der 3. Dezember erinnert uns seit 1993 daran, dass wir noch viel zu tun haben, um die Belange von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu berücksichtigen.
- Das Ziel ist in Artikel 3 des Grundgesetzes klar benannt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Wir bieten 3 Arten von Inklusionsrundgängen an, um typische Barrieren für alle Menschen erlebbar zu machen und gemeinsam abzubauen.
Unsere Inklusionsrundgänge
Gemeinsam mit rollstuhlfahrenden, blinden und gehörlosen Expert:innen erleben wir die Mobilität im öffentlichen Raum neu und reflektieren. Bis dato haben bereits mehr als 200 städtische Mitarbeiter:innen und Bürger:innen teilgenommen, zum Beispiel bei Schulungen des Mobilitätsreferats München oder im Rahmen des Citizen Labs der IAA Mobility 2023. Der Perspektivwechsel hat es in sich: Was zuvor oft Theorie und Vorschrift war, wird zum persönlichen Anliegen.
Die Vorteile der Rundgänge:
- Empathie durch Erleben: Das Verständnis für Maßnahmen zur Barrierefreiheit wächst durch die direkte Erfahrung.
- Praktische Lösungsansätze: Wir identifizieren gemeinsam konkrete Verbesserungsmöglichkeiten.
- Langfristig inklusives Handeln: Die Erkenntnisse helfen, Barrierefreiheit in Prozessen zu verankern.
Für wen sind die Inklusionsrundgänge?
- Städte und Gemeinden, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum priorisieren.
- Unternehmen, die Inklusion in den Arbeitsalltag und/oder ihr Teambuilding integrieren wollen.
- Verkehrs- und Mobilitätsanbieter, die sich vertieft mit gerechterer Mobilität beschäftigen wollen.
Mehr über unsere Inklusionsrundgänge und wie Du Teil einer inklusiven Zukunft wirst findest Du hier.
Lasst uns gemeinsam eine barrierefreie Zukunft gestalten!