Bisher sind nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmer:innen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, bis 2028 jedoch werden die reportpflichtigen Gruppen sukzessive ausgeweitet.
Warten Sie nicht! Je höher die Transparenz am Markt wird, desto wichtiger ist ein Nachhaltigkeitsbericht für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Sie schrecken vor dem Aufwand und dem Richtliniendschungel zurück? Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende zum prüfsicheren CR, zusammen mit externen Partnern und Software-Experten.
Wir haben die beraterische Expertise, unsere Partner:innen das Data-Knowhow.
Gemeinsam bieten wir Ihnen eine Prozessbegleitung von Anfang bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.
Wie wir vorgehen?
… und das alles tun wir mit Leidenschaft und der nötigen Hands-on Mentalität!
Welche Themen in meinem Unternehmen sind für den Nachhaltigkeitsbericht relevant? Um das herauszufinden, ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse unabdingbar. Dabei werden konkrete Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales, Unternehmensführung inklusive Unterthemen und Unterunterthemen gemäß ESRS aus zwei Perspektiven betrachtet:
inside-out – die positiven und negativen sowie jeweils die dazugehörigen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette.
outside-in – die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsbelange auf die finanziellen Chancen und Risiken des Unternehmens.
In dem Dokument stellen Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt dar – sowohl positive als auch negative. Gleichzeitig wird über die wesentlichen Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitspraktiken für das eigene Unternehmen berichtet. Aber auch Strategien, Ziele und Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen sollten in einem guten Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein.
Es gibt verschiedene Berichtsformen. Bisher wurden in Deutschland meist die anerkannten Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNI) verwendet, mit Inkrafttreten der CSRD hat die Bedeutung des damit verbundenen Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standard) stark zugenommen.
CSRD ist die Abkürzung für „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Die EU-Richtlinie regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und ist eine Erweiterung der bestehenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die vereinheitlichte Berichtspflicht ermöglicht EU-weit einen besseren Vergleich von Nachhaltigkeitsberichten und macht die Nachhaltigkeitsaspekte messbarer. Die standardkonforme Berichterstellung wird sogar am Ende wie der Finanzbericht des Unternehmens von den Wirtschaftsprüfern bestätigt.
1. Große Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig waren.
2. Große Unternehmen, auf die zwei der drei folgenden Merkmale zutreffen:
3. Börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen
4. Nicht EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht